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Lieber XXXX, zu der Beendigung der Klageverfahren gegen die Fortführung des Tagebaus Cottbus-Nord und die Zerstörung der Lacomaer Teiche möchte ich Dich über einige Hintergrunde informieren: Die Grüne Liga Brandenburg hat am 13.09.2007 die nach der Prozessniederlage vor dem Oberverwaltungsgericht zuletzt noch eingereichte Verfassungsbeschwerde zurückgezogen und wird kurzfristig auch alle weiteren noch anhängigen Klagen gegen den Tagebau Cottbus-Nord beenden. Der Vorstand des Verbandes sah sich zu diesem Schritt gezwungen, nachdem das finanzielle Risiko einer Weiterführung der Klageverfahren nicht mehr tragbar geworden war. Vattenfall hatte nach Abschluss der Eilverfahren gegenüber der Grünen Liga Kostenausgleichsansprüche mit einem Volumen von knapp 50.000 EUR für mehrere Gutachten geltend gemacht, die Vattenfall anlässlich der Gerichtsverfahren beauftragt hatte. Hierdurch wurde nachträglich eine nicht einkalkulierbare, neue Situation und Dimension des finanziellen Risikos geschaffen, welches über die für die Klageführung zur Verfügung stehenden Mittel nicht abzudecken war. Außerdem werden aufgrund der letztinstanzlichen Niederlage im Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Teichgebiet von Vattenfall Fakten geschaffen werden, die auch bei Fortsetzung der Gerichtsverfahren nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Damit einher geht, dass bei einer Fortsetzung der Klagen eigentlich nichts substanzielles mehr erreicht werden kann. Es wurden keine Erfolgsaussichten mehr gesehen, das Gebiet der Lacomaer Teiche vor der Zerstörung zu bewahren. Die Grüne Liga musste anerkennen, dass sie ihre Auffassungen zur Rechtswidrigkeit der Zerstörung der Lacomaer Teiche für den Tagebau nicht vor Gericht durchsetzen konnte. Es hat letztlich nichts genutzt, dass die Grüne Liga im Gerichtsverfahren ausführlich vorgetragen hatte, dass die Abbaggerung der Lacomaer Teiche weder zur Sicherstellung der Stromversorgung erforderlich noch sonst gerechtfertigt ist, gegen die Vorgaben des europäischen Naturschutzrechts verstößt und mit der Zerstörung der Lacomaer Teiche ein nicht zu kompensierender Schaden für die Natur und Umwelt einhergeht. Das Gericht hat sich deren gegenteiligen Auffassung des Landesbergamtes und des Vattenfall-Konzerns angeschlossen. Im Ergebnis der Beendigung der Gerichtsverfahren hat die Grüne Liga im Wege eines Vergleiches mit Vattenfall wenigstens noch erreicht, dass sie im Gegenzug für die Rücknahme der Klagen von den Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten freigestellt zu werden. Eine Fortsetzung der Verfahren hätte dazu führen können, dass die Grüne Liga ihre Existenz aufs Spiel setzt. Hier noch einige Einzelheiten: Um welches Verfahren geht es? Die Aufgabe der Grünen Liga betrifft sämtliche Klagen gegen den Tagebau Cottbus-Nord. Im Blickpunkt der Auseinandersetzung stand dabei die Genehmigung zur Beseititung der Lacomaer Teiche und des Hammergraben-Altaufes, die das Landesbergamtes nach über fünfjährigem Verfahren mit der Planfeststellungsbeschluss vom 18. Dezember 2006 dem Vattenfall-Konzern erteilt hatte. Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss ging die Grüne Liga unmittelbar mit Klage und - zur Erreichung eines vorläufigen Stopps des Vorhabens - mit einem Eilantrag vor. Daneben war es erforderlich geworden, weitere Genehmigungen des Landesbergamtes und des Landesumweltamtes in Bezug auf die Fortführung des Tagebaus mit Haupt- und Eilanträgen anzugreifen, deren Ausnutzung durch Vattenfall nicht wieder gut zu machenden Schädigungen der Natur bewirkt hätten, während das Gerichtsverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss noch lief. Hier war die Grüne Liga temporär erfolgreich und hat zwischenzeitlich einen Stopp der sukzessiven Zerstörung des Gebietes erreichen können. Die parallele Führung mehrer Gerichtsverfahren hat die Grüne Liga und die diese in einem Klagebündnis unterstützenden Naturschutzverbände BUND, NABU und Robin Wood sehr viel Kraft gekostet. Die zwischenzeitlich in den Gerichtsverfahren erreichten Erfolge des Stopps der Eingriffe in die Lebensräume der Tiere und Pflanzen des Teichgebietes wurden dann jedoch durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 5. Juli 2007 zunichte gemacht. Das Oberverwaltungsgericht hatte in letzter Instanz des Eilverfahrens entschieden, dass die Gewässerbeseitigung unmittelbar - also auch vor Abschluss aller Gerichtsverfahren - weitergeführt und das Teichgebiet damit zerstört werden darf. Warum der Vergleich? Für die Einlassung auf den Vergleich waren drei Gründe maßgeblich: - Finanzielle Bedrohung: Vattenfall hat jeden Verfahrensschritt genutzt, Fachgutachten in Auftrag zu geben und diese sodann dem Gericht vorzulegen. Am Ende der Verfahren machte Vattenfall sodann bzgl. der Gutachten Kostenerstattungsansprüche i.H.v. 48.000 EUR gegenüber der Grünen Liga geltend. Diese Forderungen haben die Verfahrenskosten unverhältnismäßig in die Höhe getrieben, da diese Gutachten nach Auffassung der Grünen Liga nicht erforderlich waren, um die Auffassungen von Vattenfall dem Gericht vorzutragen. Von dieser Strategie hatte die Grüne Liga sich solange nicht beeindrucken lassen wie die Aussichten die Prozesse zu gewinnen zumindest aks offen eingeschätzt werden konnten (dies war bis zum OVG-Eilbeschluss der Fall). Nach der Niederlage vor dem OVG konnte eine weitere Erhöhung der Kostenrisiken indessen nicht mehr getragen werden. Auch wenn die von Vattenfall eigenverantwortlich eingebrachten Gutachten nach Auffassung der Grünen Liga nicht erstattungsfähig sind, hätte man dies ggf. erst in weiteren Gerichtsverfahren durchsetzen müssen. - Geringe Erfolgsaussichten: Die rechtliche Prüfung nach dem Beschluss des OVG ergab, dass zwar noch verschiedene Rechtsmittel gegen die Zerstörung der Teichlandschaft eingelegt werden könnten, in der Praxis aber keinem davon besondere Erfolgsaussichten zugeschrieben werden können, eine Zerstörung der Teiche dauerhaft zu verhindern. („Erfolgsaussicht“ ist nicht die Wahrscheinlichkeit Recht zu haben, sondern vor den zuständigen Gerichten Recht zu bekommen!) Geringe Chancen bestanden, einen zeitweiligen Stopp des Tagebaus zu erreichen, eine dauerhafte Verhinderung der Abbaggerung war nicht mehr realistisch. - Fehlende Ressourcen: Bei einer Weiterführung der Klagen wären umfangreiche neue Argumente vorzutragen gewesen, ggf. mit Hilfe einzuholender Gutachten. Das finanzielle Risiko wäre damit weiter über das verträgliche Maß gestiegen. Wie kam es zum Vergleich? Nachdem das Oberverwaltungsgericht den Eilantrag der Grünen Liga in letzter Instanz abgewiesen hatte, wurde die Entscheidung intensiv geprüft und die verbleibenden weiteren juristischen Möglichkeiten mit allen Bündnispartnern diskutierten. Die Mehrheit des Bündnisses entschied sich daraufhin dafür, zur Sicherung der Existenz der Grünen Liga Vergleichsverhandlungen zwecks Abwendung des existenzbedrohenden Kostenrisikos anzustreben. Am 12. September 2007 wurde mit Vattenfall der Vergleich geschlossen und der juristische Kampf damit beendet. Warum wurde noch im August eine Verfassungsbeschwerde eingereicht? Parallel zum Beschluss des Klagebündnisses, in Vergleichsverhandlungen einzusteigen wurde mehrheitlich auch die Einreichung einer Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des OVG beschlossen. Die Verfassungsbeschwerde stellte eine der verbliebenen Möglichkeiten dar, auf dem Wege der Gerichtsverfahren noch etwas für das Teichgebiet zu erreichen.. Allerdings bestanden aufgrund der vorliegenden Fallkonstellation und des sehr eingeschränkten verfassungsgerichtlichen Prüfungsmaßstabes besonderer Schwierigkeiten, eine positive Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zu erhalten. Als sich die Möglichkeit zum Abschluss des existenzsicherenden Vergleiches ergab, musste man sich in der Grünen Liga entscheiden, ob man die kleine Restchance eines Obsiegens vor dem Verfassungsgericht auch um den Preis einer andernfalls drohenden Existenzgefährdung erhalten wollte. Was besagt der Vergleich? Durch den Vergleich verpflichtet sich die Grüne Liga, alle eingereichten Klagen zurückzunehmen. Im Gegenzug zieht Vattenfall nicht nur seine Anträge auf Kostenerstattung zurück, sondern erstattet der Grünen Liga alle angefallenen Anwalts- und Gerichtskosten. Die hunderten ehrenamtlich geleisteten Stunden, die insbesondere für die naturschutzfachlichen Zuarbeiten geleistet wurden, sind natürlich nicht erfasst. Was wird aus den Spenden? Viele Spenden haben es erst möglich gemacht, dass die Klagen gegen die Zerstörung der Lacomaer Teiche geführt werden konnten. Nach der Erstattung der angefallenen Kosten steht dieses Geld der Grünen Liga wieder zur Verfügung und wird für die Erreichung der Ziele eingesetzt, die die Grüne Liga sich gesetzt hat. Hierzu gehört weiterhin auch der Einsatz für eine Energiewende und insbesondere eine Abkehr vom Braunkohlenabbau sowie der Braunkohlenverstromung. Ob auf besonderen Wunsch Spenden unter Beachtung der spenden- und steuerrechtlichen Vorgaben zurückgezahlt werden können, wird von der Grünen Liga geprüft. Nähern sich Vattenfall und GRÜNE LIGA jetzt an? Die Grüne Liga hält die Politik des Unternehmens Vattenfall auf dem Gebiet der Atomkraftwerke und der Braunkohle noch wie vor für unverantwortlich und wird weiter dafür kämpfen, dass weder neue derartige Kraftwerke noch Tagebaue errichtet werden, so dass diese Menschen, Natur, Umwelt und Klima künftig nicht mehr bedrohen werden. Ihren Kampf gegen den Tagebau Cottbus-Nord und um den Erhalt der Lacomaer Teiche musste die Grüne Liga jedoch aus den dargestellten Gründen einstellen. Nun gilt es insbesondere die Lausitzer Dörfer politisch zu unterstützen, die sich gegen eine künftige Inanspruchnahme wehren.
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